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Kosten für Rechtberatung bei der Kanzlei Stumvoll

Häufige Fragen

1. Was kostet mich eine Beratung?
  Wenn Sie mich anrufen und eine erste Einschätzung zur Einordnung des Falls brauchen, ist das kostenlos. Nach erster Einordnung kann ich üblicherweise die Sache zuordnen und Ihnen skizzieren, wie es weitergeht.
Die gesetzlichen Gebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richten sich nach dem sogenannten Streitwert – je nachdem, was die Sache „wert“ ist, berechnen sich die Gebühren.

  2. Was, wenn es mal länger dauert?

  In aufwendigen und/oder komplizierten Sachen mit vielen Einzelfragen bietet sich der Abschluss einer Honorarvereinbarung, also einer Stundenvereinbarung, an, damit Sie und auch ich die Kostenkontrolle behalten. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars.

  3. Zahlt meine Rechtschutzversicherung?

  Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, schildere ich der Versicherung die Sach- und Rechtslage und hole eine Deckungszusage für die Übernahme der Rechtsanwaltskosten ein – mein Service für Sie. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt üblicherweise nur die gesetzlichen Gebühren.

  4. Wenn ich kein Geld und keine Rechtschutzversicherung habe, aber trotzdem rechtlichen Beistand benötige?

  Wenn Sie wenig Geld haben, gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe (Sozialleistungen) zu beantragen, ich lasse Ihnen gerne die entsprechenden Formulare zukommen. Für die Beantragung von Beratungshilfe gilt gem. § 6 Abs. 2 BerHG eine Frist von vier Wochen für die Antragstellung, beginnend mit dem Beginn der Beratungshilfetätigkeit.

  Kontaktieren Sie mich und wir suchen gemeinsam nach einer Lösung.