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Beratung des Haus- und Grundbesitzervereins Berchtesgaden

Beratung
Haus- und Grundbesitzervereins
Berchtesgaden

An wen wende ich mich, wenn ich Mitglied werden möchte?

Über die Webseite www.haus-und-grund-Berchtesgaden.de finden Sie den Aufnahmeantrag und weitere Informationen.

Wo finde ich Mietvertragsformulare?

Sie können in meiner Kanzlei Mietverträge erhalten. Preis je Vertrag € 2,-. Formularverträge, Musterschreiben, Broschüren, Merkblätter und Fachliteratur erhalten Sie über Haus & Grund Bayern. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Mietverträge auch online zu beziehen (www.haus-und-grund-Berchtesgaden.de).

Wie erreiche ich den Verein Haus und Grund Berchtesgaden?

Für persönliche Beratungen habe ich für Sie Sprechzeiten am Montag, von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr eingerichtet, bitte vereinbaren Sie einen Termin. Ansonsten können Sie mir in Sachen Haus und Grund auch gerne per E-Mail schreiben.

Der Verein Haus und Grund Berchtesgaden...

bezweckt unter Ausschluss von Erwerbszwecken die Wahrung der Interessen seiner Mitglieder in Fragen des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums.

Bei der Rechtsanwälte Ritter, Pilsel & Partner GmbB habe ich die Beratungsstelle des Vereins Haus und Grund Berchtesgaden von Herrn Rechtsanwalt Ritter übernommen und führe die Beratungsstelle in der Kanzlei Stumvoll weiter. Im Rahmen der Rechtsberatung für den Haus und Grund Berchtesgaden erhalten Mitglieder kostenlose mündliche Erstberatungen.

Sprechzeiten:
Mo: 14:30 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:30 Uhr
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 25,00 €. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 25,00 €.
Zur weiteren Information können Sie die vollständige Satzung des Vereins auf der Website www.haus-und-grund-berchtesgaden.de einsehen.

 
 
 
Terminvereinbarung

Unsere Zusammenarbeit erfolgt in 5 Schritten

Schritt 1:

Erste Kontaktaufnahme

Sie rufen oder mailen mich an. Wir klären, ob ich die Expertin für Sie bin – dann stimmen wir uns ab, ob eine kostenpflichte Erstberatung sinnvoll ist.

Schritt 2:

Die Erstberatung

Sie wissen vorher, was finanziell für diese Beratung auf Sie zukommt. Gemeinsam besprechen wir Ihren „Fall“, und klären, was inhaltlich auf Sie zukommen könnte: So erhalten Sie eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten, der finanziellen Risiken, der Kosten und der Lösungswege.

Sie entscheiden, ob und wie es weitergeht.

Schritt 3:

Die Vergütung

Wir klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, oder ob wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, deren Gebühren sich nach dem Streitwert ermitteln. Sollten Sie obsiegen, kann sich Ihrerseits ein Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite ergeben. Oder wir vereinbaren eine Abrechnung auf Stundenbasis, wobei wir minutengenau abrechnen.
Sie finden auch auf der Kostenseite weitere informationen.

Schritt 4:

Fall bearbeiten

Jetzt werden Informationen ausgewertet, eingeholt, recherchiert, verarbeitet – also die klassischen anwaltlichen Tätigkeiten beginnen. Für eine zielführende Bearbeitung benötige ich Ihre Auskünfte.

Schritt 5:

Fall abgeschlossen

Gemeinsam haben wir eine Lösung gefunden. Nun werden noch die notwendigen Formalitäten mit Gericht, der Gegenseite oder den jeweiligen Versicherungen geregelt. Sie begleichen noch etwaige, offene Rechnungen. Damit ist „Ihr“ Fall abgeschlossen.